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Aufgrund von regulatorischen und organisatorischen Anforderungen können die Verrechnungskonten zukünftig nicht mehr überzogen werden. Alle Nenngelder müssen ab dem 01.01.2025 zum Zeitpunkt der Nennung, also vor dem Rennen, gezahlt werden. Bitte stellen Sie sicher, dass ihr Konto stets die benötigte Kontodeckung aufweist, um Ablehnungen, insbesondere bei Nennungen, zu vermeiden. Das Infoschreiben finden Sie hier. |
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